Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 18 Kontrolle über Zugang zu Endnutzern
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/18#abs-1 (1) Die Bundesnetzagentur kann Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, in begründeten Fällen verpflichten, auf entsprechende Nachfrage ihre Netze mit denen von Betreibern anderer öffentlicher Telekommunikationsnetze zusammenzuschalten, soweit dies erforderlich ist, um die Kommunikation der Nutzer und die Bereitstellung von Diensten sowie deren Interoperabilität zu gewährleisten. Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, weitere Zugangsverpflichtungen auferlegen, soweit dies zur Gewährleistung des End-zu-End-Verbunds von Diensten erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/18#abs-2 (2) Die Bundesnetzagentur kann Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, im Hinblick auf die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Endkundenmarktes auferlegen, einzelne nachfragende Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gegenüber anderen nachfragenden Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze hinsichtlich der Erreichbarkeit und Abrechnung von Telekommunikationsdiensten, von Leistungen nach § 78 Absatz 2 Nummer 4 und 5 und von telekommunikationsgestützten Diensten nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich zu behandeln. Sofern die Bundesnetzagentur Verpflichtungen nach Satz 1 auferlegt hat, gilt § 42 Abs. 4 entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/18#abs-3 (3) Die Maßnahmen nach Absatz 1 müssen objektiv, transparent und nichtdiskriminierend sein. § 21 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 18 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 22.02.2006 – 21 K 745/05
- VG Köln, 29.09.2005 – 1 K 765/05Zitiert von 5
- VG Köln, 11.04.2005 – 1 L 277/05Zitiert von 4
- VG Köln, 07.06.2005 – 1 L 624/05Zitiert von 2
- VG Köln, 01.07.2011 – 1 K 6683/09
- VG Köln, 28.10.2010 – 1 K 6745/09Kein Anspruch eines marktmächtigen Netzbetreibers auf Erlass einer Zugangsverpflichtung gegen sich selbst Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 10.12.2014 – 6 C 16/13Mobilfunkterminierungsentgelt; Vergleichsmarktbetrachtung der RegulierungsbehördeZitiert von 54
- VG Köln, 15.09.2005 – 1 K 8432/04Anforderungen an die nachträgliche Regulierung von Mobilfunkterminierungsentgelten nach dem Vergleichsmarktprinzip Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- LG Köln, 31.08.2005 – 91 O 61/03Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.